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Übersicht

Fürst von Ertanien


Allgemein

Der Fürst oder die Fürstin von Ertanien war der Herrscher über das Fürstentum Ertanien im Südwesten Erbariors.


Befugnisse

Der Fürst oder die Fürstin von Ertanien herrschte im Namen des Königs von Erbarior über das Fürstentum Ertanien. Er oder sie war nur diesem Rechenschaft schuldig und durfte selbstständig Gesetze erlassen, Heere aufstellen und Grafen ernennen. In der Rechtssprechung des Fürstentums hatte der Fürst oder die Fürstin das letzte Wort, das nur vom König aufgehoben werden konnte. Sowohl die sesshafte als auch die wandernde Bevölkerung von Ertanien war ihm oder ihr ergeben.


Verleihung

Der Fürstentitel wurde innerhalb der Fürstenfamilie stets vom herrschenden Fürsten an dessen ältestes Kind weitergegeben. Dessen Geschlecht spielte dabei keine Rolle. Starb das Fürstengeschlecht aus, wurde vom König von Erbarior ein neuer Fürst erwählt.


Aberkennung

Fürsten und Fürstinnen von Ertanien konnten nur durch den König von Erbarior ihres Amtes enthoben werden.


Trägerinnen und Träger

  • Solmut (2355 E.Z. – 2370 E.Z.)

Erwähnung

  • DEDV: 9, 147, 156
  • DHDF: 171, 353
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