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Übersicht

König von Umenach


Allgemein

Der König oder die Königin von Umenach war der Herrscher über das Reich Umenach. Die Königsfamilie war die einzige Adelsfamilie des Reiches.


Befugnisse

Der König oder die Königin von Umenach herrschte mit dem Willen des Volkes über das Reich Umenach. Zwar wurden die Gesetze im Reich für gewöhnlich nicht von ihm oder ihr erlassen, doch wurden er oder sie in Streitfällen stets als oberste Richter hinzugezogen. König und Königin vertraten das Reich nach außen hin und ernannten Beamte und Hauptleute nach Vorschlägen der Bürgerräte. Im Kriegsfall wurde von ihnen erwartet, das königliche Heer in die Schlacht zu führen.


Verleihung

Der Königstitel von Umenach wurde innerhalb des Königsgeschlechtes vom herrschenden König an dessen ältestes Kind ohne Rücksicht auf das Geschlecht weitergegeben. Bei Kinderlosigkeit ging die Krone an den nächsten lebenden Verwandten. Starb ein Königsgeschlecht aus, wurde die Krone von den Bürgerräten an einen geeigneten Nachfolger verliehen.


Aberkennung

Die Königswürde von Umenach erlosch für gewöhnlich mit dem Tod. Eine Absetzung eines Königs oder einer Königin war nicht möglich, doch konnten Amtsinhaber freiwillig abdanken.


Trägerinnen und Träger

  • Arguriel (1557 S.Z. – 1585 S.Z.)
  • Curdanion (1585 S.Z. – 1625 S.Z.)
  • Aiphyle (1 E.Z. – 24 E.Z.)
  • Arcaya (24 E.Z. – 469 E.Z.)

Erwähnung

  • SASII: 98
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